Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich
Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle derzeitigen und künftigen Verkaufsverträge, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wird. Anders lautende Bedingungen unserer Kunden haben keine Gültigkeit, auch wenn sie von uns nicht ausdrücklich beanstandet oder zurückgewiesen werden.

2. Offerten und Bestellungen
Offerten binden uns nur, wenn sie schriftlich abgegeben wurden und deren Annahme umgehend erfolgt. Sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wird, gelten unsere Angebote max. 3 Monate ab Offertstellung. Bestellungen binden uns erst, wenn wir deren Annahme schriftlich bestätigt haben.

3. Lieferfristen und Liefermengen
Lieferungen erfolgen in der Regel innert 24 Stunden ab Bestelldatum ab Lager Schönbühl. Lieferfristen sind unverbindlich. Für unvorhergesehene Verzögerungen kann keine Verantwortung übernommen werden. Ansprüche des Kunden wegen verspäteter oder ausgebliebener Lieferung sind ausdrücklich ausgeschlossen.

4. Versand / Transportrisiko
Mit der Übergabe der Ware an einen Spediteur gehen alle Risiken direkt an den Käufer über. Dies gilt auch dann, wenn die Lieferung franko Empfänger erfolgt. Die Versicherung gegen jegliches Risiko ist Sache des Käufers. Transportschäden oder Verluste sind durch den Empfänger umgehend beim Transporteur zu melden.

5. Rückgabe / Retouren
Die Rücknahme oder der Austausch von Produkten erfolgt nur nach vorhergehender Vereinbarung mit unserer Verkaufsleitung, wobei die showsupply gmbh nur fabrikneue Produkte in unbeschädigter Originalverpackung zurücknimmt. Allfällige Kosten für Kontrolle, beschädigte Verpackungen, Beschädigungen an den Geräten etc. werden auf der Gutschrift in Abzug gebracht. Waren, welche extra für den Käufer beim Hersteller im Ausland bestellt wurden (Spezialbestellungen, keine Lagerartikel), können nicht retourniert und gutgeschrieben werden.

6. Reklamationen
Reklamationen müssen uns innert einer Frist von 7 Tagen nach Erhalt der Ware mitgeteilt werden. Es ist uns Gelegenheit zu bieten, die beanstandete Ware im Zustand der Anlieferung zu überprüfen. Wird eine Reklamation als begründet anerkannt, sind wir nach unserer Wahl berechtigt, für die mangelhafte Ware Ersatz in vertragsmäßiger Qualität zu liefern oder den entsprechenden Rechnungsbetrag gutzuschreiben. Jede weitere Haftung unsererseits ist ausdrücklich wegbedungen.

7. Preise und Zahlungskonditionen
Unsere Preise gelten ab Lager Schönbühl ohne Verpackung und Steuer. Unsere Rechnungen lauten, falls nicht anders vermerkt, in Schweizer Franken. Es gelten die auf der Rechnung ausgewiesenen Zahlungskonditionen. Zu Teilzahlungen ist der Käufer nicht berechtigt. Der Käufer darf Zahlungen wegen Beanstandungen nicht zurückhalten. Die Verrechnung durch den Käufer mit Gegenansprüchen ist ausgeschlossen. Unberechtigte Abzüge werden nachbelastet.

8. Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug wird dem Käufer ab Fälligkeitsdatum ein Verzugszins von 5% p.a. sowie sämtliche allfälligen Folgekosten belastet. Zusätzlich werden ab der 3. Mahnung CHF 20.-- Mahngebühren berechnet.

9. Garantie
Auf Material- und Konstruktionsfehler wird – falls vom Hersteller nicht anders vermerkt – eine Garantie von 24 Monaten ab Verkaufsdatum gewährt. Weitere Informationen zu den Garantiebestimmungen sind dem den Geräten beiliegenden Garantie-Zertifikat zu entnehmen. Der Lieferant verpflichtet sich, auf schriftliche Aufforderung des Bestellers hin, alle Teile die nachweisbar infolge schlechten Materials, fehlerhafter Konstruktion oder mangelhafter Ausführung schadhaft oder unbrauchbar werden, so rasch als möglich zu ersetzen. Der Lieferant trägt nur die Kosten, welche durch die Reparatur der schadhaften Teile in seinem Service-Center entstehen. Anfallende Transportkosten (inkl. Rücksendung nach der Garantiereparatur) gehen in jedem Fall zulasten des Bestellers.
Können die schadhaften Teile aus Gründen, die der Lieferant nicht zu vertreten hat, nicht in seinem Service-Center repariert oder ersetzt werden, so gehen alle daraus erwachsenden Mehrkosten zu Lasten des Bestellers. Jeder weitere Anspruch des Bestellers wegen mangelhafter Lieferung, insbesondere auf Schadenersatz, ist ausgeschlossen. Von der Garantie ausdrücklich ausgeschlossen sind Schäden infolge natürlicher Abnützung, mangelhafter Wartung, unsachgemäßer Anwendung und Fehlbedienung, Missachtung von Bedienungs-/Betriebsvorschriften, chemischer oder elektrolytischer Einflüsse, mangelhafter, nicht vom Lieferanten ausgeführten Bau- und Montagearbeiten sowie infolge anderer Gründe, die der Lieferant nicht zu vertreten hat.

10. Höhere Gewalt
Der Eintritt von Umständen, welche die vertragsgemäße Abwicklung verunmöglichen, wesentlich erschweren oder als für uns im Vergleich mit den Umständen, wie sie beim Vertragsabschluss herrschten, nicht mehr zumutbar erscheinen lassen, werden nebst den üblichen als Fälle höherer Gewalt betrachtet und entbinden uns ganz oder teilweise von den eingegangenen Lieferungsverpflichtungen. Sie berechtigen uns, die Lieferfristen hinauszuschieben oder die Lieferung ganz zu unterlassen, ohne dass daraus dem Käufer irgendwelche Entschädigungs- oder andere Ansprüche uns gegenüber entstehen.

11. Gerichtsort
Für allfällige Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem gegenseitigen Geschäftsverkehr sind allein die ordentlichen Gerichte des Kantons Bern zuständig. Anwendbar ist Schweizerisches Recht.

showsupply gmbh  / 3322 Schönbühl – Januar 2016